Liebe Eltern,
im Vorfeld der nächste Woche stattfindenden Elternabende hier unten noch einmal der Hinweis auf die Tage und Räume, in denen dieselben stattfinden (Link auf unsere Webseite).
Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass ab 1.10. im Schulgebäude bei Unterschreiten des 1,5m Abstandes für Mitarbeitende die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht (Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in den Einrichtungen der Kirchenpflege Stuttgart). Für Versammlungen gilt dies entsprechend. Deshalb bitten wir Sie höflich, auch bei den Elternabenden Masken zu tragen. Danke!
Zuletzt finden Sie den Link zu einem gemeinsamen Schreiben des Sozial- und des Kultusministeriums. Darin enthalten sind Informationen zum Umgang mit COVID-19 im Katalog des § 34 IfSG. Unter anderem geht es um den Umgang mit der Absonderungspflicht im Schulkontext (Absonderungsdauer, keine Nachweispflicht mittels Test bei Rückkehr). Bitte nehmen Sie dieses Schreiben zur Kenntnis. |