Stundenpläne und erster Schultag
Aktualisierung 8. September:
Der Beginn des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 6 ist am Montag, 14.9.2020.
Die Stundenpläne für das Schuljahr 2020-21 sind zu finden unter Aktuelles > Downloads
Erläuterung der Kürzel unter Schulgemeinschaft > Kollegium
Am Montag findet für die Klassen 6-10 und 11AG in den ersten beiden Stunden eine Klassenlehrerstunde statt, ab der dritten Stunde ist Unterricht nach Stunden- bzw. Vertretungsplan. Der Nachmittagsunterricht findet statt, mit der Ausnahme des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen.
In den Klassen 5 findet am Dienstag, 15.9. um 8.30 Uhr der Gottesdienst in der Markuskirche statt. Im Anschluss gehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassenlehrerinnen in die Schule. Es ist Unterricht mit dem Klassenlehrerteam bis 13.20 Uhr. Es findet kein Mittagsunterricht statt. Für Eltern besteht im Anschluss an den Gottesdienst ab 10 Uhr in der Schule ein Angebot zum Austausch und Kennenlernen, es werden Snacks und Getränke angeboten.
Schülerinnen und Schüler der Kursstufen 1 und 2 erhalten ihre Stundenpläne am Montag, 14.9. im Festsaal zu folgenden Uhrzeiten:
- 8:05 Uhr Jahrgangsstufe 1
- 9:00 Uhr Jahrgangsstufe 2
Ab 10 Uhr findet in den Jahrgangsstufen der Unterricht nach Stunden- bzw. Vertretungsplan statt, mit der Ausnahme des Sportunterrichts.
Wer nicht weiß, in welche Klasse er/sie kommt (Quereinsteigende, Wiederholende…) kann ab 7.9. vormittags im Sekretariat anrufen (960 230) oder am ersten Schultag vor der ersten Stunde in das Sekretariat kommen und diese Information erfragen.
Bücherrückgabe Klassen 6-10:
Die Rückgabe der Bücher des vegangenen Schuljahres findet am Montag, den 14.9. in der Klassenlehrerstunde statt. Dies betrifft die Klassen 6-10.
COVID19-Testung in der letzten Ferienwoche und am ersten Schultag
Vor Schulbeginn sollen alle Schülerinnen, Schüler und Mitarbeitenden einen sog. Corona-Test machen können und um für alle einen guten Start zu ermöglichen, ist es wichtig, dass möglichst alle mitmachen! Der Test ist kostenlos, die Evangelische Schulstiftung Stuttgart übernimmt die Kosten für die SchülerInnen-Testung. Viele freiwillige Helferinnen und Helfer ermöglichen die Durchführung. Dafür vielen Dank!
In Elternmails am 7.8. bzw. am 25.8.2020 (an Eltern der neuen 5er und der Quereinsteigenden) haben wir bereits darüber informiert. Die aktuell gültigen Informationen finden Sie hier auf der Homepage.
In einem Fluss-Diagramm werden die verschiedenen Szenarien nach der Testung abgebildet und weitere wichtige Informationen gegeben.
Der Plan sieht folgende Zeitfenster vor (bitte für den Ort der Teststation die AUSHÄNGE beachten!):
Mittwoch, 9.9.2020
10:00 – 11:00 Uhr Klassen 6 G+R
11:00 – 12:00 Uhr Klassen 7 G+R
12:00 – 13:00 Uhr Klassen 8 G+R
13:00 – 14:00 Uhr Klassen 9 G und 9aR
14:00 – 15:00 Uhr Klasse 9bR, Klassen 10 G + R
15:00 – 16:00 Uhr Klasse 11AG, Mitarbeiter*innen
Donnerstag, 10.9.2020
10:00 – 11:00 Uhr Klassen 5 G+R
11:00 – 12:00 Uhr Jahrgangsstufe 1
12:00 – 13:00 Uhr Jahrgangsstufe 2
Wer am Test in der letzten Ferienwoche nicht teilnehmen kann, für den wird am Montag, 14.9. am Vormittag (ab 8.30 Uhr) ein Nachtest im Mörike angeboten, eine zeitliche Staffelung wird hier bei Vorliegen der Teilnehmerzahlen veröffentlicht werden. Eine Teilnahme am Unterricht ist in diesem Fall erst sinnvoll, wenn das Ergebnis des Nachtests vorliegt, also voraussichtlich ab Dienstag. Für die Schülerinnen/Schüler der Klassenstufe 5 sollte die Teilnahme am Gottesdienst möglich sein, wir hoffen auf Laborergebnisse noch am Montag Nachmittag/Abend.
Das Vorlegen eines persönlich angefertigten Tests (zu Schulbeginn nicht älter als 7 Tage) ist auch möglich.
Teilnehmende müssen den Einverständnisabschnitt ausgefüllt zur Testung mitbringen. Dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Testung.
Benachrichtigung bei positiven Ergebnissen:
Bei Vorliegen eines positiven Pool-Ergebnisses werden alle Klassenmitglieder der Klasse, aus der der Pool stammt, von der Schule informiert.
Die Proben der Schülerinnen/Schüler eines Pools werden dann einzeln erneut analysiert. Schülerinnen/Schüler mit einer positiven Einzelprobe werden vom Gesundheitsamt kontaktiert!
Wir erwarten die Ergebnisse der Testungen am Mittwoch oder Donnerstag spätestens am Freitag Nachmittag. Ergebnisse der Testungen am Montagmorgen erhalten wir hoffentlich am Montagabend.
Rahmenbedingungen zum Unterricht, Hygiene und Verhalten
Entsprechend der Verordnung der Landesregierung (ext. Link) gelten am Mörike folgende Rahmenbedingungen für den Unterricht ab Montag, 14.9.2020:
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung / Alltagsmaske auf dem gesamten Schulgelände, beim Bewegen im Schulgebäude und in sonstigen Begegnungsbereichen. Im Unterricht ist das Maskentragen keine Pflicht, aber selbstverständlich jederzeit erlaubt.
- Zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es keine Abstandsregel mehr, jedoch ist eine Reduktion von Körperkontakt weiterhin eine hilfreiche Maßnahme, um Ansteckung zu vermeiden. Zwischen Lernenden und Lehrenden muss ebenso kein Abstand mehr eingehalten werden, zwischen Erwachsenen gilt eine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern.
- Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren bzw. diese in den Toiletten oder den Klassenräumen mit Seife ausführlich zu waschen! Wir empfehlen gründliches Händewaschen mehrmals am Tag!
- Niesen oder Husten bitte unbedingt in die Armbeuge und weg von anderen Personen. Bei Erkältungsanzeichen und vor allem stärkerem Husten empfehlen wir den Schulbesuch zu unterbrechen und nach Hause zu gehen/einen Arzt aufzusuchen. Bitte auch die Empfehlungen (Dok. 1 Dok. 2) des KM/Gesundheitsamts beachten.
- Verschiedene Beschilderungen sind unbedingt zu beachten, u.a. zu den Laufwegen, der maximalen Personenanzahl in bestimmten Räumen (v.a. Toiletten), den zu verwendenden Ein- und Ausgängen.
- Es wird wieder ein Pausenverkauf beim Hausmeister eingerichtet werden, das Schülercafé kann bis auf Weiteres noch nicht verwendet werden.
Weitere Ergänzungen und/oder Änderungen können erfolgen.
Rückkehr aus Risikogebieten
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in der jeweils geltenden Fassung beachten.
Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet“ einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite veröffentlicht.
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unvezüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Die Einzelheiten können der CoronaVO EQ entnommen werden.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.
Die Schule hat im Regelfall keine Kenntnis davon, in welchen Regionen sich die Schülerinnen und Schüler während der Urlaubszeit aufgehalten haben und hat auch keine entsprechende Pflicht nachzuforschen. Die aufgeführten rechtlichen Vorgaben zu befolgen liegt vielmehr in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler.
Wir verlangen – Stand heute – keine schriftliche Erklärung über die Kenntnisnahme der o.g. Quarantäneregelung, sondern vertrauen auf ein verantwortungsvolles Handeln der Familien und Eltern.